Auswandern nach Mexiko

Die Devise lautet »Nix wie weg!«. Höhere Steuern, höhere Krankenkassenbeiträge und die Rente womöglich nicht mehr sicher – so mancher Deutsche kommt ins Grübeln. Ist im Ausland nicht vielleicht alles besser? Nicht der Reiz des Neuen, sondern Frust und Unzufriedenheit über die alte Heimat veranlassen die meisten Menschen auszuwandern.

Der Gedanke, das Land zu verlassen, scheint in der jüngsten Vergangenheit vielen Bundesbürgern gekommen zu sein, doch Auswandern will genau überlegt und gut geplant sein. Seit dem sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland verschlechtert, gibt es verstärkt auch unbestimmte Anfragen nach dem Motto „Ich möchte weg, weiß aber noch nicht wie/wo/was“.

Die meisten Menschen machen sich falsche Vorstellungen von dem, was sie in fremden Ländern erwartet, Sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Viele sind in einem bestimmten Land im Urlaub gewesen, haben noch das Strandleben vor Augen und wollen dann am liebsten auswandern. Viele Einwanderer lassen sich durch die immer noch bestehenden Lücken in der Immigrationspolitik der Länder blenden und stellen nach einigen Jahren frustriert fest, dass es keine Perspektive mehr für die Zukunft gibt, wenn das Kapital aus dem Heimatland ausbleibt. Doch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hängen sehr von Beruf und finanziellen Sicherheiten des Einzelnen ab.

Obwohl Mexiko nicht in den vordersten Rängen der beliebtesten Auswanderungsziele von Schweizern, Österreichern und Deutschen steht und auch in der aktuellen EscapeArtist Länderstatistik nicht unter den ersten 30 Ländern zu finden ist, bieten wir ein paar Anhaltspunkte.

Nach Mexiko auswandern ist nicht einfach. Gemäß den mexikanischen gesetzlichen Bestimmungen ist nur eine regulierte Einwanderung nach Mexiko erlaubt. Das Innenministerium reguliert und legt von Fall zu Fall die Bedingungen fest, die der Ausländer erfüllen muss. Immigration ist vor allem für Rentner/Innen interessant, die über ein regelmässiges monatliches Einkommen verfügen und zusätzlich Kapital aufbringen um sich hier Land, Haus, Auto etc. zu erwerben. Eine Reserve für anfallende Pflege- und Spitalkosten sollte ebenfalls beiseite gelegt sein, oder eine entsprechende internationale Versicherungspolice. Ein Abkommen über Asylgewährung wurde bisher nur mit einigen Staaten Lateinamerikas abgeschlossen. Mit Staaten außerhalb dieser Region gibt es keine solche Vereinbarung. Kontaktieren Sie Ausländervereine / Community Foren und entnehmen Sie aus direkter Quelle, wo Gefahren lauern. Viele europäische Einwanderer leben schon Jahrzehnte in Mexiko. Hören Sie gut zu, was die „alten Hasen“ zu erzählen wissen.

Arbeitsaufnahme in Mexiko. Arbeitsbewilligungen an ausländische Staatsangehörige werden nur dann erteilt, wenn Arbeitgeber nachweisen können, dass eine vergleichbare Arbeitskraft auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist. Die besten Aussichten auf Anstellung und Arbeitsbewilligung haben deshalb überdurchschnittlich hoch qualifizierte Fachkräfte. Oft handelt es sich dabei um ausgesprochene Spezialisten, von denen man sich wichtige Impulse für mexikanische Wirtschaft verspricht. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer von einem mexikanischen oder ausländischen Arbeitgeber angestellt wird, muss der Arbeitgeber die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bei dem mexikanischen Innenministerium beantragen. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten bei einer obligatorischen Pensionsversicherung SAR (Systema de Ahorro para el Retiro) und dem INFONAVIT (Fondo nacional de vivienda) anmelden. Erwerbstätige ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen, Sie beträgt maximal 35 Prozent und der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist in Mexiko unerlässlich.

Soziale und wissenschaftliche Institutionen sowie internationale Organisationen sind noch am ehesten dazu geeignet um in unterschiedlichsten Fachrichtungen entsprechende Arbeit zu vergeben. Volontariate werden meist nur gering oder nicht entlöhnt. Die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des BVA veröffentlicht Informationsschriften, die in entsprechenden Beratungsstellen – etwa beim Deutschen Roten Kreuz – erhältlich sind. Dazu zählen auch die Länderinformationen.

Ein Abkommen über Asylgewährung wurde bisher nur mit einigen Staaten Lateinamerikas abgeschlossen. Mit Staaten außerhalb dieser Region gibt es keine solche Vereinbarung.

Weiterführende Online Informationen in deutsch finden sich unter:

  • AIESEC – vornehmlich Auslandspraktika für Studierende der Wirtschaftswissenschaften und Informatik.
  • ANIMO – Verein für interkulturellen Austausch und Dialog mit Mexiko.

  • Auswärtiges Amt – Länderinfo
    Länder- und Reiseinformationen, Arbeiten im Ausland

  • BVA – Bundesverwaltungsamt
    Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, Auskunftserteilung über ausländisches Recht

  • Camexa – Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer.
  • DIA e.V. – Das Informationsportal „Deutsche im Ausland“ will Sie hinsichtlich Ihrer Ausreise vielfältig unterstützen und vorbereiten. 
  • IAESTE – Die IAESTE vermittelt und betreut Praktika für Studierende der Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie der Land- und Forstwissenschaften weltweit.

  • GIZ – Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine staatliche Entwicklungszusammenarbeitsorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist am 1. Januar 2011 aus der Verschmelzung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung GmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) hervorgegangen.

  • LHÜ –  Der Arbeitskreis berät und informiert interessierte Menschen jeden Alters, die sich im Ausland sozial engagieren möchten.

  • Raphaels-Werk – Dienst am Menschen unterwegs e.V.
  • Das Raphaels Werk bietet: Beratung für Personen, die ihren Wohnsitz für dauernd oder vorübergehend ins Ausland verlegen wollen, für binationale Paare. Im Bundesgebiet gibt es Beratungsstellen, die als Auswanderungsberatungsstellen staatlich anerkannt sind.

Weiterführende Online Informationen in spanisch findet man unter: